Bereits in den ersten 2 Jahren nach der Erteilung der Fahrerlaubnis wird anwaltliche Hilfe notwendig, sobald der junge Autofahrer Ordnungswidrigkeiten begeht. Sofern diese in der Probezeit begangen werden und Delikte der Kategorie A beziehungsweise zwei der Kategorie B vorliegen, geht es darum, dass ein Nachschulungskurs (Aufbauseminar) absolviert werden muss. Delikte nach der Kategorie A umfassen alle Straßenverkehrsstrafsachen und die meisten Ordnungswidrigkeiten: Hier geht es um Bußgelder von mehr als 40 Euro, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Fehler beim Überholen. Selbstverständlich gehören hierzu auch Trunkenheitsdelikte mit mehr als 0,5 Promille.