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Entzug/Fahrverbot

Wann droht Fahrverbot?

Was ist nun der Unterschied zwischen Verlust der Fahrerlaubnis, dem Führerscheinverlust und dem Fahrverbot?

Die Fahrerlaubnis ist ein Akt der Verwaltung: Dem Bürger wird die Erlaubnis erteilt, auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen zu fahren. Dies ist grundsätzlich verboten und bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis des Staates. Damit diese Erlaubnis immer dokumentiert werden kann, erhält der Fahrer-
laubnisinhaber einen Führerschein. Wer also seinen Führerschein verliert oder wem er gestohlen wird, hat unverändert seine Fahrerlaubnis und kann sich deshalb einen Ersatzführerschein ausstellen lassen. Wer aber die Fahrerlaubnis verliert, weil sie ihm durch Gericht oder Fahrerlaubnisbehörde entzogen wird, dem nützt der Führerschein im Portemonnaie gar nichts mehr, weil dieses Stück Papier damit wertlos geworden ist.

Wenn ein Autofahrer jedoch wegen Straf- oder Bußgelddelikten ein Fahrverbot auferlegt bekommt, dann bedeutet das, dass seine Fahrerlaubnis unverändert besteht, er hiervon jedoch lediglich für die Dauer des Fahrverbotes keinen Gebrauch machen darf.

Wer ohne Fahrerlaubnis oder während eines Fahrverbotes dennoch ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, macht sich wegen »Fahrens ohne Fahrerlaubnis« strafbar. Ihm wird die Fahrerlaubnis allein schon aus diesem Grund erneut entzogen beziehugsweise die Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird deutlich verlängert.

 
Es ist heutzutage nahezu ausgeschlossen, dass sich der Laie durch dieses Wirrwarr führerscheinrechtlicher Vorschriften durchfinden kann. Jeder Autofahrer sollte daher über eine Ver-
kehrsrechtsschutzversicherung verfügen und unbedingt die Hilfe eines Verkehrsanwaltes in Anspruch nehmen, wenn es um Straßenverkehrsdelikte geht.
 
Wer auf diesem Gebiet schon am Anfang Fehler macht, kommt unter Umständen später schwer wieder »auf die Beine« beziehungsweise auf die Straße. Wenn der Verkehrsanwalt zu spät eingeschaltet wird, wird es für ihn außerordentlich schwer, dem Mandanten erfolgreich zu helfen. Eine vorbeugende anwaltliche Beratung hilft, schwere Nachteile für den Betroffenen zu vermeiden.

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Erreichbarkeit Mo-Fr von 8.00 - 17.00 Uhr

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